Info Sicherheitsbewertung

Sicherheitsbewertung für Kräuterstempel: Wozu?


Kräuterstempel gehören zu den kosmetischen Produkten.

Inverkehrbringer kosmetischer Produkte sind dazu verpflichtet, sich an die strengen Auflagen der EU Kosmetikverordnung zu halten.

Dies beeinhaltet u.a. das bereithalten einer Sicherheitsbewertung für die Kräuterstempel.
Sicherheitsbewertungen werden durch einen Wissenschaftler mit einem Diplom auf dem Gebiet der Pharmazie, Toxikologie, Dermatologie, Medizin, Chemie Lebensmittelchemie oder einer verwandten Disziplin erstellt.

Grundsätzlich sollen durch die Inhaltsstoffe ausgelöste Unverträglichkeiten und gesundheitliche Gefährdungen durch eventuelles Eindringen in den Stoffwechsel ausgeschlossen bzw. abgeschätzt werden.
(Einige harmlos wirkende Stoffe sind in Kosmetika generell verboten oder unterliegen Anwendungsbeschränkungen).


Geprüft werden in der Sicherheitsbewertung zum Beispiel das allgemeine toxikologische Profil der einzelnen Bestandteile, ihr chemischer Aufbau, aber auch das Ausmaß des Hautkontakts oder die Dauer der Anwendung.
Zudem müssen Nachweise für ausgelobte Wirkungen des kosmetischen Mittels enthalten sein.
Die Sicherheitsbewertung stützt sich überwiegend auf die Daten der überprüften Inhaltsstoffe.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rohstoffe natürlichen Ursprungs sind, oder ob es sich um synthetisch hergestellte Stoffe handelt.
Als weiteres besteht eine Kennzeichnungspflicht für die Kräuterstempel nach §5 der Kosmetikverordnung.

 


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